{"id":255,"date":"2018-06-19T09:31:55","date_gmt":"2018-06-19T09:31:55","guid":{"rendered":"https:\/\/symbicom.ag\/wp\/?page_id=255"},"modified":"2022-04-26T12:35:25","modified_gmt":"2022-04-26T12:35:25","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/symbicom.ag\/wp\/?page_id=255","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none\">\n<ol>\n<li><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG bietet dem Kunden umfassende Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Informationstechnologien. Die Symbicom AG ist dabei bestrebt, dem Kunden stets eine vorbildliche Betreuung und Belieferung zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/li>\n<li><strong>Allgemein<\/strong><br \/>\n<em><strong>2.1 Geltungsbereich<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die vorliegenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Bestandteil aller abgeschlossenen Vertr\u00e4ge mit der Symbicom AG, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Die Symbicom AG erbringt alle Leistungen ausschlie\u00dflich auf Grundlage der jeweils bei Lieferung g\u00fcltigen AGBs. Bei bereits bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnissen werden einschl\u00e4gige \u00c4nderungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erst zwei Monate nachdem die Symbicom AG dem Kunden davon informiert hat wirksam. Die \u00c4nderungen gelten dann als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen dieser Frist das Vertragsverh\u00e4ltnis aufk\u00fcndigt. Es steht dem Kunden frei, bei \u00c4nderung der AGB das Vertragsverh\u00e4ltnis auch mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p><em><strong>2.2 Gesch\u00e4ftsbereiche<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">F\u00fcr die einzelnen Gesch\u00e4ftsbereiche der Symbicom AG sind die jeweiligen Unterabschnitte der einzelnen Gesch\u00e4ftsbereiche dieser AGBs ma\u00dfgeblich. Vereinbarungen in den Abschnitten der einzelnen Gesch\u00e4ftsbereiche ersetzen Bedingungen im allgemeinen Teil, wenn sie im Widerspruch zu einander stehen. Bei kombinierten Leistungen (beispielsweise Warenverkauf und Installation) gelten diese als voneinander unabh\u00e4ngige Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<p><em><strong>2.3 AGBs des Kunden<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Gegenbest\u00e4tigungen unter Hinweis auf eigene Gesch\u00e4ftsbedingungen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann ausschlie\u00dflich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.<\/p>\n<p><em><strong>2.4 Schriftform<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Jede K\u00fcndigung, Vertragsr\u00fccktritt, Vereinbarung \u00fcber die Verschiebung von Lieferterminen sowie auch jedwede m\u00fcndliche Zusage oder Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese ist auch durch Telefax oder signierte Emails gewahr. Selbiges gilt auch f\u00fcr Rechnungen der Symbicom AG. Gibt der Kunde \u00c4nderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erkl\u00e4rungen der Symbicom AG als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.<br \/>\n<em><strong><br \/>\n2.5 Annahmefrist<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach dem schriftlichen oder telefonischen Eingang anzunehmen.<\/p>\n<p><em><strong>2.6 Angebote<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Angebote (also auch Preislisten) der Symbicom AG sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Abverkauf, Modell- und Preis\u00e4nderungen, sowie Produkt\u00e4nderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten. (s. 2.27. Gegenseitige Rechte und Pflichten zur Erf\u00fcllung des Vertrages)<\/p>\n<p><em><strong>2.7 Inkrafttreten des Vertrages<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die Symbicom AG oder mit der ersten Erf\u00fcllungshandlung zustande.<\/p>\n<p><em><strong>2.8 Liefertermine<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsverm\u00f6gen der Symbicom AG vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umst\u00e4nde und Hindernisse, unabh\u00e4ngig davon, ob diese bei der Symbicom AG oder bei Zulieferern der Symbicom AG eintreten, wie z.B. h\u00f6here Gewalt, staatliche Ma\u00dfnahmen, Nichterteilung beh\u00f6rdlicher Genehmigungen, Arbeitsk\u00e4mpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete versp\u00e4tete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verl\u00e4ngern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.<\/p>\n<p align=\"justify\">Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtf\u00fchrer \u00fcbergeben wurde.<br \/>\nBestellungen k\u00f6nnen nach Lieferung nicht mehr storniert werden.<\/p>\n<p><em><strong>2.9 R\u00fccktritt vom Vertrag<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">In folgenden F\u00e4llen ist die Symbicom AG berechtigt nach Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten:<br \/>\nLieferverz\u00f6gerungen, die l\u00e4nger als sechs Wochen dauern<br \/>\nDie Lieferung wurde vom Kunden nicht angenommen. Die Bestellung wurde vom Kunden nicht abgerufen. Der Kunde hat die Bestellung ganz oder teilweise storniert.<br \/>\nIn folgenden F\u00e4llen ist der Kunde berechtigt unter Ausschluss von Anspr\u00fcchen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten:<\/p>\n<p align=\"justify\">Die Lieferung ist mehr als vier Wochen in Verzug und auch nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht erfolgt.<\/p>\n<p><em><strong>2.10 Schadenersatz<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Ist das Auslieferungshindernis (auch Stornierung) vom Kunden zu vertreten, schuldet der Kunde ohne gesonderten Nachweis mindestens einen pauschalen Schadenersatz in H\u00f6he von 25% des Netto-Auftragswertes, soweit er nicht einen geringeren Schaden belegt. Bei Sonderbestellungen kann auch der volle Listenpreis angesetzt werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die Symbicom AG bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p><em><strong>2.11 fristlose K\u00fcndigung aus wichtigem Grund<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Beide Parteien haben das Recht zur fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt f\u00fcr die Symbicom AG insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug ger\u00e4t oder schuldhaft gegen allgemeine Gesetze, diese Bestimmungen oder Bestimmungen des Vertrages verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><em><strong>2.12 Zahlungsziel<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Zahlungen sind, wenn auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug f\u00ef\u00bf\u00bdllig. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und f\u00ef\u00bf\u00bdr die Symbicom AG kosten- und spesenfrei angenommen.<\/p>\n<p><em><strong>2.13 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Symbicom AG bis zur Erf\u00fcllung aller, auch zuk\u00fcnftiger Forderungen aus diesem Vertrag und dar\u00fcber hinaus der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Symbicom AG hinzuweisen und die Symbicom AG unverz\u00fcglich zu unterrichten. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung an Dritte ist der Kunde daf\u00fcr verantwortlich, dass der Dritte die Rechte der Symbicom AG ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><em><strong>2.14 Miteigentum<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Symbicom AG geh\u00f6renden Waren erwirbt Symbicom AG Miteigentum anteilig im Verh\u00e4ltnis des Rechungswertes der Vorbehaltsware zur \u00fcbrigen Ware (im Sinne \u00a7 950 BGB)<\/p>\n<p><em><strong>2.15 Test- und Vorf\u00fchrungszwecke<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">F\u00fcr Test- und Vorf\u00fchrungszwecke gelieferte Gegenst\u00e4nde, Software oder \u00e4hnliches bleiben im Eigentum von Symbicom AG. Sie d\u00fcrfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Symbicom AG benutzt werden.<\/p>\n<p><em><strong>2.16 wirtschaftliche Situation des Kunden<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Soweit Umst\u00e4nde oder Ausk\u00fcnfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann die Symbicom AG jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschlie\u00dflich derjenigen, f\u00fcr die die Symbicom AG Wechsel hereingenommen hat oder f\u00fcr die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p><em><strong>2.17 Zahlungsverzug<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Bei \u00dcberschreitung der Zahlungstermine steht der Symbicom AG ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><em><strong>2.18 Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Bei Zahlungsverzug oder bei Verm\u00f6gensverfall des Kunden darf die Symbicom AG zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch Symbicom AG gelten nicht als Vertragsr\u00fccktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.<\/p>\n<p><em><strong>2.19 Bestimmungsrecht<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Symbicom AG berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenanspr\u00fcche ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><em><strong>2.20 Aufrechnung von Forderungen<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<\/p>\n<p><em><strong>2.21 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG gew\u00e4hrleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit M\u00e4ngeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften geh\u00f6rt, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch dar\u00fcber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht m\u00f6glich ist, Fehler der Hard-\/Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschlie\u00dfen. Die Symbicom AG gew\u00e4hrleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grunds\u00e4tzlich einsatzf\u00e4hig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Symbicom AG schriftlich best\u00e4tigt wurden. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Symbicom AG verj\u00e4hren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht \u00fcbertragbar. Unabh\u00e4ngig davon gibt die Symbicom AG etwaige weitergehende Garantie- und Gew\u00e4hrleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne daf\u00fcr selbst einzustehen.<\/p>\n<p><em><strong>2.22 Gew\u00e4hrleistungsfall<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Im Gew\u00e4hrleistungsfall erfolgt nach Wahl der Symbicom AG Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Symbicom AG \u00fcber. Falls die Symbicom AG M\u00e4ngel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die R\u00fccknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.<\/p>\n<p><em><strong>2.23 Nachbesserung<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">lm Falle der Nachbesserung \u00fcbernimmt die Symbicom AG die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten f\u00fcr das Ersatzst\u00fcck, tr\u00e4gt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis stehen. Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung einer M\u00e4ngelanzeige, dass ein Gew\u00e4hrleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der \u00dcberpr\u00fcfung und Reparatur zu den jeweiligen g\u00fcltigen Servicepreisen der Symbicom AG berechnet.<\/p>\n<p><em><strong>2.24 Entfallen der Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgem\u00e4\u00df installiert bzw. selbst\u00e4ndig gewartet, repariert, benutzt, ver\u00e4ndert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den lnstallationsanforderungen entsprechen. Die Beweislast, dass derartige Umst\u00e4nde nicht urs\u00e4chlich f\u00fcr den ger\u00fcgten Mangel sind, ist auf Seiten des Kunden. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Symbicom AG technische Originalzeichen ge\u00e4ndert oder beseitigt werden.<\/p>\n<p><em><strong>2.25 Haftungsausschluss<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG haftet nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, Mangelfolgesch\u00e4den oder entgangenen Gewinn. Die pers\u00f6nliche Haftung von Erf\u00fcllungsgehilfen der Symbicom AG ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><em><strong>2.26 grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">F\u00fcr Sch\u00e4den haftet die Symbicom AG nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erf\u00fcllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gef\u00e4hrdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz der Symbicom AG zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich, ist die Haftung der Symbicom AG auf den Schaden beschr\u00e4nkt, der f\u00fcr sie bei Vertragsschluss vern\u00fcnftigerweise voraussehbar war.<\/p>\n<p><em><strong>2.27 gesetzliche Vorschriften<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Haftung der Symbicom AG wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personensch\u00e4den sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><em><strong>2.28 Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.<\/p>\n<p><em><strong>2.29 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG \u00fcbernimmt keine Haftung daf\u00fcr, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat der Symbicom AG von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Anspr\u00fcchen unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entw\u00fcrfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Symbicom AG von allen Anspr\u00fcchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.<\/p>\n<p><em><strong>2.30 Gegenseitige Rechte und Pflichten zur Erf\u00fcllung des Vertrages<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Der Kunde unterst\u00fctzt die Symbicom AG bei allen T\u00e4tigkeiten, soweit seine Mitwirkung f\u00fcr die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde \u00fcbergibt unverz\u00fcglich alle zur Vertragserf\u00fcllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um welche die Symbicom AG bittet.<br \/>\nSofern zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Leistungserbringung der Zugang zu Einrichtungen des Kunden, seiner EDV oder sonstigen Anlagen erforderlich ist, wird der Kunde auf Anforderung die entsprechenden M\u00f6glichkeiten im angemessenen Rahmen schaffen. Die Symbicom AG informiert den Kunden \u00fcber falsche oder nicht schl\u00fcssige Angaben des Kunden oder wenn die gelieferten Daten in Form und Qualit\u00e4t nicht den notwendigen Standards entsprechen. Das gilt insbesondere dann, wenn Angaben den Vertragszweck gef\u00e4hrden. Die vereinbarten F\u00e4lligkeiten und Fristen verl\u00e4ngern sich um die Zeit, in welcher der Kunde trotz schriftlicher Mahnung eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verz\u00f6gert oder die Behinderung zu vertreten hat. Notwendigerweise oder versehentlich erhaltenen Informationen, die als Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse erkennbar sind, bzw. als vertraulich bezeichnet werden, m\u00fcssen von beiden Vertragsparteien und deren Mitarbeitern verschwiegen behandelt werden.<\/p>\n<p align=\"justify\">Der Kunde sichert zu, dass die Die Symbicom AG von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollst\u00e4ndig sind. Er verpflichtet sich, Die Symbicom AG jeweils unverz\u00fcglich \u00fcber \u00c4nderungen personen- oder firmenbezogener Daten insbesondere Name und postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer m\u00fcssen der Symbicom AG binnen 15 Tagen mitgeteilt werden. Der Kunde hat in seine E-Mail Postf\u00e4cher eingehende Nachrichten in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden von h\u00f6chstens vier Wochen abzurufen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Bei unfangreichen Projekten werden die von den Parteien geschuldeten Leistungen detailliert in der Projektbeschreibung (Pflichtenheft) dargestellt. Die Projektbeschreibung kann aus einem oder mehreren Teilen bestehen, welche fortlaufend nummeriert werden und Bestandteil des Vertrages werden.<br \/>\n\u00c4nderungen und Erweiterungen der geschuldeten Leistung kann der Kunde bis zur Abnahme verlangen, wenn Sie aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen oder wenn sich die Parteien einvernehmlich auf diese verst\u00e4ndigen.<br \/>\nDer Kunde teilt auf technischen Gr\u00fcnden beruhende \u00c4nderungen unverz\u00fcglich der Symbicom AG mit. Die AG zeigt ihrerseits unverz\u00fcglich an, ob die verlangten \u00c4nderungen zu Frist\u00fcberschreitungen f\u00fchren k\u00f6nnen. Auf Grundlage dieser Mitteilungen haben die Parteien schriftlich den ge\u00e4nderten Leistungsumfang einvernehmlich festzulegen (Change Order). Diese \u00c4nderung wird Teil der Projektbeschreibung. Den erforderlichen Mehraufwand stellt die Symbicom AG nach den g\u00fcltigen Preisen in Rechnung. Die Art und Weise der Leistungserbringung kann die Symbicom AG im Rahmen des Projektes frei bestimmen. W\u00e4hrend der Leistungserbringung bleibt es jeder Partei vorbehalten, identische oder \u00e4hnliche T\u00e4tigleiten f\u00fcr Dritte zu erbringen bzw. von diesen erbringen zu lassen.<br \/>\nDie Symbicom AG ist berechtigt, Dritte mit der Erf\u00fcllung der von ihr geschuldeten Leistungen im Ganzen oder in Teilen zu beauftragen. Wenn Symbicom AG auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Symbicom AG nicht f\u00fcr die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.<\/p>\n<p><em><strong>2.31 Datenschutz<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG weist gem\u00e4\u00df \u00a7 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung gespeichert werden. Die Symbicom AG weist den Kunden ausdr\u00fccklich darauf hin, dass der Datenschutz f\u00fcr Daten\u00fcbertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gew\u00e4hrleistet werden kann. Der Kunde wei\u00df, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umst\u00e4nden auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umst\u00e4nden technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. F\u00fcr die Sicherheit der von ihm ins Internet \u00fcbermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten tr\u00e4gt der Kunde vollumf\u00e4nglich selbst Sorge. Vor allem bei der Vermittlung von Leistungen Dritter, erkl\u00e4rt sich der Kunde einverstanden, dass diesem die Kunden-Daten \u00fcbermittelt werden. In Ausnahmef\u00e4llen gilt dies auch f\u00fcr Bankdaten, wenn der vermittelte Dienstleister die Zahlungsabwicklung selbst vornimmt.<\/p>\n<p><em><strong>2.32 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Ausschlie\u00dflicher Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein. Die Symbicom AG ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. F\u00fcr die von der Symbicom AG auf der Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abgeschlossenen Vertr\u00e4ge und f\u00fcr aus ihnen folgende Anspr\u00fcche gleich welcher Art gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen \u00fcber den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL), sowie die Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht \u00fcber den Kauf beweglicher Sachen (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><em><strong>2.33 Teilnichtigkeitsklausel<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und\/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt h\u00e4tten. Entsprechendes gilt f\u00fcr Unvollst\u00e4ndigkeiten.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<\/li>\n<li><strong>Verkaufs- und Lieferbedingung von Hardware und Zubeh\u00f6r<br \/>\n<\/strong><em><strong>3.1 Produktanpassung und Teillieferung<\/strong><\/em><\/li>\n<p align=\"justify\">Die Symbicom AG ist berechtigt abweichend von der Bestellung des Kunden ge\u00e4nderte und angepasste Produkte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Symbicom AG ausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/p>\n<p><em><strong>3.2 Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">&#8222;Die Gefahr geht mit \u00dcbergabe des Vertragsproduktes an den Frachtf\u00fchrer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von der Symbicom AG benannt sind, sp\u00e4testens jedoch mit unmittelbarer \u00dcbergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden \u00fcber. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Symbicom AG verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p><em><strong>3.3 Abnahme der Ware<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollst\u00e4ndigkeit und Besch\u00e4digung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Transportsch\u00e4den sind unverz\u00fcglich beim Transporteur zu melden und durch ein Schadensprotokoll geltend zu machen. Unterbleibt eine R\u00fcge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Unwesentliche M\u00e4ngel, die die Funktionst\u00fcchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeintr\u00e4chtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.<\/p>\n<p><em><strong>3.4 versicherter Versand<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Sofern nicht anders vereinbart ist Symbicom AG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle \u00dcbernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahren\u00fcbergang.<\/p>\n<p><em><strong>3.5 Preise<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Die sich aus der am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer und anderer gesetzlichen Abgaben (z.B. Zoll) im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen. Preis\u00e4nderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.<\/p>\n<p><em><strong>3.6 Export- und Importgenehmigungen<\/strong><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\">Von der Symbicom AG gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten &#8211; einzeln oder in systemintegrierter Form &#8211; ist f\u00fcr den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grunds\u00e4tzlich den Au\u00dfenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich \u00fcber diese Vorschriften selbst\u00e4ndig informieren. Unabh\u00e4ngig davon, ob der Kunde den endg\u00fcltigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zust\u00e4ndigen Au\u00dfenwirtschaftbeh\u00f6rde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Symbicom AG, bedarf gleichzeitig der \u00dcbertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Beachtung dieser Bedingungen gegen\u00fcber Symbicom AG.<\/p>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Pr\u00e4ambel Die Symbicom AG bietet dem Kunden umfassende Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Informationstechnologien. 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